Hinweise
Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal pro Jahr, einmal im Spätfrühling und einmal im Spätherbst. Die Gesuche werden an beiden Sitzungen behandelt.
Die Gesuchseingänge sind bis Ende Februar bzw. Ende September eines Jahres erwünscht.
Gesuche und Unterlagen dafür sind elektronisch einzureichen. Das Gesuchsformular lässt sich von dieser Webseite herunterladen (siehe Downloads).
Gemäss gegenwärtiger Stiftungsratspraxis werden die Reformierten im Kanton Tessin in ihrer Unterrichts- und Medientätigkeit regelmässig unterstützt. Eine Reihe von Hugenottengemeinden im Burgund erhalten gezielte Beiträge für Bauvorhaben, was auch für Schweizer Kirchgemeinden möglich ist, die sich in ausgeprägter reformierter Minderheit befinden. Es empfiehlt sich, mit dem Präsidium oder mit dem Sekretariat vorgängig Kontakt aufzunehmen, bevor ein formelles Gesuch eingereicht wird.